Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der Sörgel-MMP GmbH


Unsere AGB wollen Sie nicht benachteiligen. Wir möchten lediglich im beiderseitigen Interesse Klarheit in allen Punkten schaffen, die bei der Erteilung und
Durchführung Ihres Auftrages von Bedeutung sein können. Lesen Sie die nachfolgenden Bedingungen daher durch, damit Unklarheiten oder Missverständnisse
erst gar nicht entstehen können. Stehen die AGB des Bestellers den unseren entgegen und erkennen wir diese nicht ausdrücklich an, so sind diese Bedingungen
für uns nicht verbindlich.

1.) Angebote und Vertrag       
Die abgegebenen Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Soweit nicht ausdrücklich vermerkt, verstehen sich alle Preisangebote in EURO.
Eine einseitige Stornierung eines erteilten Auftrages seitens des Bestellers ist nicht möglich.

2.) Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird am Tage des Abganges der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Mit der Ware erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bitte innerhalb der
vereinbarten Frist (siehe Rechnungslegung) begleichen. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über denjeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank berechnet. Wird uns eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät dieser mit
einer Zahlung in Verzug, so steht Sörgel-MMP GmbH das Recht zu, die sofortige Zahlung aller offenen, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Ferner
ist Sörgel-MMP GmbH berechtigt, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen, oder Vorauszahlungen zu verlangen.

3.) Lieferzeit
Liefertermine und Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn Sörgel-MMP GmbH diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Die Lieferzeiten beginnen nach
Orderklarheit, d.h. nach Klarstellung aller notwendigen Einzelheiten. Bei einer Vereinbarung über die Prüfung von Fertigmustern, Andrucken, Reinzeichnungen
usw. durch den Besteller, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Bei jeder nachträglichen Änderung des Auftrages beginnt die Lieferzeit neu. Bei höherer
Gewalt oder bei von Sörgel-MMP GmbH unverschuldeten Umständen, wie z.B. Mangel an Rohstoffen, Mangel an Transportmitteln, Betriebsstörungen, Bruch
der Werkzeuge, behördliche Maßnahmen usw., verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

4.) Mehr- oder Minderlieferungen
Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen sind in Höhe von 5% der Bestellmenge zulässig.

5.) Lieferungsverzug
Gerät Sörgel-MMP GmbH durch die Nichteinhaltung eines verbindlich bestätigten Termins in Verzug, so muss der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen.
Kann Sörgel-MMP GmbH auch nach angemessener Nachfrist nicht liefern, so kann der Auftraggeber die ihm gesetzlich zustehenden Rechte ausüben. Ersatz
entgangener Gewinne kann er nicht verlangen.

6.) Mängelrügen
Der Bestelter hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind Sörgel-MMP GmbH
unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich mitzuteilen. Technisch bedingte oder branchenübliche geringfügige
Abweichungen der gelieferten Waren hinsichtlich der Beschaffenheit, der Maße und des Aussehens stellen keine Mängel dar. Dasselbe gilt für Mängel, die auf
unzureichende Vorlagen, Muster usw. des Bestellers zurückzuführen sind.

7.) Gewährleistung
Ist die gelieferte Ware durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft schadhaft, so ist die Gewährleistung beschränkt auf die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Ist auch eine zweite Nachbesserung oder Ersatzlieferung im Sinne der zugesicherten Eigenschaften erfolglos, so ist der Besteller berechtigt, den
vereinbarten Kautpreis angemessen zu reduzieren oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche, können nicht geltend gemacht werden.

8.) Haftung
Sörgel-MMP GmbH haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung aller Forderungen, die gegen den Besteller vorliegen, Eigentum
von Sörgel-MMP GmbH. Forderungen aufgrund der Weiterveräußerung der gelieferten Ware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Der Besteller hat bereits auf
Verlangen von Sörgel-MMP GmbH seinem Abnehmer von der Abtretung Mitteilung zu machen und diesen aufzufordern, nur noch Leistungen an
Sörgel-MMP GmbH zu leisten. Bei einem Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ist der Besteller angewiesen, Sörgel-MMP GmbH
unverzüglich zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum hinzuweisen.

10.) Entwürfe, Zeichnungen und Werkzeuge
Entwürfe, Reinzeichnungen, Werkzeuge usw. werden anteilig berechnet und bleiben- falls nicht anders vereinbart- Eigentum von Sörgel-MMP GmbH.
Diese dürfen ohne Genehmigung von Sörgel-MMP GmbH nicht vervielfältigt und Dritten, insbesondere zum Zwecke anderweitiger Nutzung, zugänglich
gemacht werden. Entwürfe und Reinzeichnungen sind spätestens zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe oder bei Nichterteilung des Auftrages zurückzugeben.

11.) Ausfallmuster, Änderungen
Ausfallmuster, Repros, Korrekturabzüge etc. sind vom Auftraggeber auf Text- und sonstige Fehler zu prüfen. Sörgel-MMP GmbH haftet nicht für vom
Auftraggeber nicht mitgeteilte Fehler. Fernmündlich aufgegebene Korrekturen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle zusätzlich verursachten Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

12.) Schutzrechte
Die Verpflichtung zu prüfen, ob ein Auftrag Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt, obliegt allein dem Auftraggeber. Dieser hat Sörgel-MMP GmbH
von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und Sörgel-MMP GmbH sämtlichen Schaden zu ersetzen, der durch eine solche
Verletzung Rechte Dritter entstehen sollte.

13.) Firmenaufdrucke
Falls nicht anders vereinbart, ist Sörgel-MMP GmbH berechtigt, auf allen Waren einen Firmenhinweis anzubringen.

14.) Mündliche Vereinbarung
Alle mündlichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlicben Bestätigung.

15.) Aufbewahrung
Für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen und anderen Gegenstände, die zur Rückgabe nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber nicht
angefordert worden sind, übernimmt Sörgel-MMP GmbH keine Haftung.

16.) Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Tostedt, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.